Webinar

Webinar: A short guide to EAC certification (Webinar | Online)

Sind Sie ein industrieller Hersteller und möchten Ihre Produkte in Russland, Kasachstan, Belarus, Kirgisistan und Armenien verkaufen? Dann müssen Sie möglicherweise nach der EAC zertifzieren lassen. Nehmen Sie an unserem kostenlosen Webinar teil, um mehr über den Zertifizierungsprozess zu lernen und nutzen Sie die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Themen werden sein:

  • Einführung in die EAC-Zertifizierung
  • Erläuterung des Zertifizierungsprozesses und der Vorlaufzeiten
  • Bedeutung der Märkte der eurasischen Zollunion für europäische Hersteller
  • Arten von Zertifikaten und Erklärungen und ihre Gültigkeit
  • Update zu den jüngsten und bevorstehenden Änderungen
  • Live Q&A-Session

 

  • Datum: 3. Dezember 2020
  • Uhrzeit: 14:00-15:00 Uhr (CET)
  • Sprache: Englisch

Registrieren Sie sich jetzt kostenfrei: https://info.lr.org/l/12702/2020-11-19/9s7m72

 

Eventdatum: Donnerstag, 03. Dezember 2020 14:00 – 15:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Lloyd’s Register Deutschland GmbH
Adolf-Grimme-Allee 3
50829 Köln
Telefon: +49 (221) 96757700
Telefax: +49 (221) 27114970
http://www.lr.org/de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet