Webinar

Für Eltern: Sichern Sie das Glück Ihrer Kinder – mit Sorgerechtsverfügung und Vollmachten (Webinar | Online)

Wer kümmert sich um das LACHEN Ihrer minderjährigen Kinder, wenn beide Elternteile ausfallen? Ohne frühzeitige Regelungen übernimmt das der Staat!

Häufig macht man sich um die Kinder mehr Gedanken als um einen selbst. Aber wenn Sie sich nicht frühzeitig um rechtliche Absicherung kümmern, wird am Ende Ihre ganze Familie belastet. Wer vertritt Sie, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden können? Wer leistet Unterschriften, kommuniziert mit Behörden und Institutionen? Wer entscheidet über Gesundheit, Finanzen oder gar Unterbringung?

In unserem Live-Webinar klären wir über die größten Irrtümer zum Thema Vollmachten, Sorgerechtsverfügung und 24 Std. Notfall-Hilfe auf. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich, Ihre Familie und Kinder durch dauerhafte persönliche Begleitung nachhaltig absichern können. Sie können Ihre Fragen direkt an den Experten stellen.

Eventdatum: Freitag, 24. März 2023 10:00 – 10:45

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

JURA DIREKT GmbH
Gutenstetter Str. 8e-f
90449 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 92785-0
Telefax: +49 (911) 92785-101
https://www.juradirekt.com

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet