Webinar

HOAI 2021 für Ingenieurplanungen (Webinar | Online)

Die HOAI ist das allgemein anerkannte und anzuwendende Werkzeug zur Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren. Nach der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019 wurden die Regelungen der HOAI angepasst. Damit ist die HOAI auch weiterhin der Maßstab zur Berechnung der Vergütung für Planungsleistungen.

Ziel der Weiterbildung

Die Grenzen der HOAI sollen ausgelotet werden. Für besondere Projektkonstellationen werden Möglichkeiten erarbeitet, die Vertragsgestaltung für die Partner transparent und fair zu gestalten. Dabei steht weniger die juristische Position, sondern die praktische Seite der Bauabwicklung im Vordergrund. Die Wirkung von leichten Anpassungen der Honorarparameter auf das Endhonorar wird an Beispielen verdeutlicht. Die Auswirkungen des Urteils des EuGH werden erläutert, wodurch der vertraglichen Vereinbarung eine entscheidende Rolle zufällt.

Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.

Eventdatum: 25.06.24 – 26.06.24

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

TAE – Technische Akademie Esslingen e.V.
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Telefon: +49 (711) 34008-0
Telefax: +49 (711) 34008-27
http://www.tae.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet